Jugendordnung - 1. Schwimmverein Sonneberg e.V. - Schwimmen, Sport und Spaß

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Jugendordnung

§ 1 NAME
(1) Die Sportjugend ist die Jugendorganisation des 1. Schwimmvereins Sonneberg e. V. Alle Vereinsmitglieder bis 27 Jahren gehören der Sportjugend des Vereins an. Mitglieder sind auch ihre gewählten Vertreter.

§ 2 ZWECK
(1) Die Sportjugend im Verein unterstützt und fördert das gesamte Spektrum der Jugendarbeit im und durch den Sport.

(2) Die Sportjugend will durch die Arbeit mit jungen Menschen deren Recht auf körperliche und geistige Betätigung mit zeitgemäßen Inhalten und Formen garantieren.

(3) Die Sportjugend will zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen, Befähigung zum sozialen Verhalten fördern und durch Integrationsarbeit die Bereitschaft zur Verständigung wecken.

(4) Die sportliche Jugendarbeit soll in ihrer ganzen Breite (Freizeit-, Breiten- und Leistungssport) unterstützt werden.
Sie setzt sich dafür ein, dass jedes Kind Sport treiben kann und jedem Talent die Möglichkeit zur Entfaltung gegeben wird.

(5) Die Sportjugend will durch die Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen und Institutionen die Formen sportlicher und allgemeiner Jugendarbeit weiterentwickeln und damit einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher und jugendpolitischer Probleme leisten.

§ 3 GRUNDSÄTZE
(1) Die Sportjugend des 1. Schwimmverein Sonneberg e. V. bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

(2) Sie wirkt jugend – und sportpolitisch und tritt für die Mitbestimmung und Mitverantwortung ihrer Mitglieder ein. Sie ist parteipolitisch neutral.

(3) In ihrem gesellschaftspolitischen Engagement tritt sie für Friedenssicherung, Verständigung, Achtung der Menschenrechte und soziale Sicherheit ein.

§ 4 GLIEDERUNG
(1) Es gibt einen Jugendwart im Verein. Dieser vertritt die Interessen der Sportjugend gegenüber dem Vereinsvorstand.

§ 5 ORDNUNGEN
(1) Die Sportjugend übernimmt die Finanz – und Geschäftsordnung des 1. Schwimmverein Sonneberg e. V. und erkennt die Vereinssatzung an.

§ 6 VERTRETUNG
(1) Die Sportjugend wird durch den Jugendwart, bei dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied, vertreten.

(2) Der Jugendwart ist gemäß der Satzung Mitglied des Vorstands des 1. Schwimmverein Sonneberg e. V..


Die Jugendordnung des 1. Schwimmverein Sonneberg e. V. wurde in ihrer Vorstandssitzung am 20.03.2014 einstimmig von allen Vorstandsmitgliedern beschlossen.

Sonneberg, den 20.03.2014
gez. Beatrix Grill

Vereinsvorsitzender

gez. Diana Rauch

stellv. Vereinsvorsitzender

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