Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt gemäß § 4 Abs. (3) der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
1. BEITRAGSSÄTZE | ||
Mitgliedergrupp Einzelmitglieder über 18 Jahre Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre Ehrenmitglieder Beiträge kooperativer und fördernder Mitglieder | Jahresbeitrag 120 € beitragsfrei 60 € (o. frei wählbar über 60 €) |
2. SPORTVERSICHERUNG
In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen
e. V. enthalten.
3. ZAHLUNGSWEISE, MAHNVERFAHREN
Der Jahresbeitrag ist in halbjährlichen Teilbeträgen jeweils zum 31. März und 30. September eines Jahres fällig. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung per Lastschrift. Kosten, die wegen Nichteinlösung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird eine Mahn- und Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00 € erhoben.
4. EINTRITT, AUSTRITT
a) Bei Eintritt während des Jahres ist der Jahresbeitrag anteilmäßig zu entrichten.
b) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Quartalsende möglich. Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Quartalsende schriftlich dem Vorstand angezeigt werden.
5. ANGEBOTE FÜR NICHTMITGLIEDER
Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich zuvor aber von dem sie interessierenden Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu höchstens drei Mal probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese „Schnupperteilnahme“ ist gebührenfrei. Versicherungsschutz ist gewährleistet.
6. INKRAFTTRETEN
Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2013 in Kraft.