Beitragsordnung - 1. Schwimmverein Sonneberg e.V. - Schwimmen, Sport und Spaß

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Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt gemäß § 4 Abs. (3) der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
1. BEITRAGSSÄTZE
Mitgliedergrupp

Einzelmitglieder über 18 Jahre
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre

Ehrenmitglieder

Beiträge kooperativer
und fördernder Mitglieder
Jahresbeitrag

120 €


beitragsfrei

60 €
(o. frei wählbar über 60 €)
2. SPORTVERSICHERUNG
In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen
e. V. enthalten.

3. ZAHLUNGSWEISE, MAHNVERFAHREN
Der Jahresbeitrag ist in halbjährlichen Teilbeträgen jeweils zum 31. März und 30. September eines Jahres fällig. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung per Lastschrift. Kosten, die wegen Nichteinlösung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird eine Mahn- und Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00 € erhoben.

4. EINTRITT, AUSTRITT
a) Bei Eintritt während des Jahres ist der Jahresbeitrag anteilmäßig zu entrichten.

b) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Quartalsende möglich. Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Quartalsende schriftlich dem Vorstand angezeigt werden.

5. ANGEBOTE FÜR NICHTMITGLIEDER
Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich zuvor aber von dem sie interessierenden Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu höchstens drei Mal probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese „Schnupperteilnahme“ ist gebührenfrei. Versicherungsschutz ist gewährleistet.

6. INKRAFTTRETEN
Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2013 in Kraft.

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